Sie brauchen ein Gutachten zur Feststellung Ihres Immobilienwertes

schnell und professionell

Kurzgutachten

Wertermittlung in Anlehnung an die ImmoWertV

Verkehrswertgutachten

Wertermittlung nach §194 BauGB & ImmoWertV

Wohnflächenberechnung/ Planunterlagen

Flächenberechnung mit Aufmaß nach WoFlV oder DIN 277, Erstellung digitaler Planunterlagen von Bestandsimmobilien

Mein Angebot für Sie

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten ist eine kompakte und fundierte Immobilienbewertung auf Basis der Rechtsgrundlagen. Das Kurzgutachten wird zur Bestimmung des Marktwertes für den Verkauf einer Immobilie oder zur Vermögensregelung verwendet. Der wesentliche Unterschied zum Verkehrswertgutachten liegt in der reduzierten Lage- und Objektbeschreibung.

Die Erläuterungen zum Bewertungsverfahren sowie die Anlagen sind in verkürzter Form dargestellt. Auf die Abfrage bei Behörden und Ämtern (z.B. zu Rechten und Lasten) wird verzichtet. Ein Kurzgutachten kann durch Ergänzung dieser Punkte zum Verkehrswertgutachten erweitert werden.

Verkehrswertgutachten

Beim Verkehrswertgutachten handelt es sich um eine normierte, modellkonforme Wertermittlung nach § 194 BauGB und der ImmoWertV. Die Wertermittlung kann nach dem Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren durchgeführt werden. Bis zu zwei dieser Verfahren sind Grundlage eines Verkehrswertgutachtens.

Für die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern wird in der Regel das Sachwert- und das Vergleichswertverfahren angewandt.

Wohnflächenberechnung/ Planunterlagen

Die Berechnung der Wohnfläche bzw. Nutzfläche erfolgt wahlweise nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder der DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau). Die Wohnflächenverordnung ist eine bundesrechtliche Verordnung um die Berechnung der Flächen eines Hauses oder einer Wohnung einheitlich zu regeln, z.B. zur Bestimmung von Mietpreisen und Nebenkosten.

Die DIN 277 ist eine einheitliche Berechnungsgrundlage für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau. Sie wird heute zur Ermittlung von Projektkosten angewendet. Auf Grundlage des Aufmasses können Planunterlagen als Grundrisse, Schnitte oder Ansichten in digitaler Form (dwg oder pdf) erstellt werden.

Für alle genannten Leistungen wird eine eingehende Objektaufnahme vor Ort durchgeführt.

Wer braucht eine

Immobilienbewertung

Kurzgutachten

  • Vorbereitung eines Immobilienverkaufs
  • Vorbereitung eines Immobilienkaufs
  • Vermögensregelung (außergerichtlich)

Verkehrswertgutachten

  • Steuerliche Zwecke - Erbschaftssteuer
  • Nachlassregelungen - Schenkungen
  • Vermögensauseinandersetzungen - Scheidung
  • Beleihungswert
  • Kaufpreisaufteilungen

Wohnflächenberechnung/ Planunterlagen

  • Bestimmung von Mietpreisen und Nebenkosten für Vermieter und Mieter
  • Vorbereitung eines Immobilienverkaufs
  • Immobilienkauf - Finanzierung
  • Behördliche oder versicherungstechnische Angelegenheiten
  • Projektentwicklung von Bestandsimmobilien

Kontakt

Mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung als Immobilienmaklerin bin ich Ihre zuverlässige und fachkompetente Ansprechpartnerin für Immobilienbewertungen.

Sie erreichen mich telefonisch oder per E-Mail.
Ich berate Sie individuell und kostenlos bei Ihrer Bewertungsfrage.

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